Corona-Ausbildungsprämie
Um den Fachkräftenachwuchs für die kommenden Jahre zu sichern, sollen Ausbildungsplätze auch in Pandemiezeiten in gewohntem Umfang angeboten und erhalten werden können. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bekommen deshalb nun Ausbildungsprämien, wenn sie
- das bisherige Ausbildungsangebot erhalten (Prämie zum Erhalt des Ausbildungsangebots - einmalig 2.000 €)
- die Ausbildungsleistung erhöhen (Prämie zur Erhöhung des Ausbildungsangebots, einmalig 3.000 €)
- die Ausbildung trotz Kurzarbeit weiterführen (Prämie zur Vermeidung von Kurzarbeit, 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung)
- Auszubildende anderer, insolventer KMU fertig ausbilden (Übernahmeprämie, 3.000 €)
- die Ausbildung für andere Betriebe zeitweise fortsetzen (Prämie für Auftrags- und Verbundausbildung, Höhe steht noch nicht fest).
Antragsberechtigt sind KMU, die – im Vergleich mit den drei Vorjahren – im Ausbildungsjahr 2020 gleich viele Ausbildungsverträge abschließen. Das KMU muss in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sein.
Das wird angenommen, wenn
- im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat kurzgearbeitet wurde oder
- der Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent niedriger als im April und Mai 2019 war. Bei später gegründeten Unternehmen sind November und Dezember 2019 als Vergleich heranzuziehen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge soll die für das jeweilige Unternehmen zuständige Agentur für Arbeit sein. Anträge können derzeit noch nicht gestellt werden, da die Richtlinien, die die Einzelheiten der Antragstellung und der Auszahlung regeln, noch ausstehen. Sobald sich das ändert, informieren wir wieder.